Losentscheid am MontagErneute Klage zur Deutzer Kirmes bleibt ohne Erfolg

Lesezeit 2 Minuten
Reger Andrang bei der Frühlingskirmes auf der Deutzer Werft.

Reger Andrang bei der Frühlingskirmes auf der Deutzer Werft.

Am kommenden Montag wird ausgelost, wer die Deutzer Kirmes in diesem Jahr veranstalten darf. Eine abgewiesene Bewerberin hatte erfolglos gegen ihren Ausschluss aus dem Verfahren geklagt.

Die Zeit wird langsam knapp. In rund viereinhalb Wochen soll das Frühlingsvolksfest auf der Deutzer Werft beginnen, doch noch immer steht nicht fest, wer die Kirmes veranstalten wird. Nun will die Stadt Köln am Montag, 26. Februar, den Ausrichter per Losentscheid unter mehreren Bewerbern ermitteln. Wie berichtet, hatte die Stadt die Deutzer Frühlings- und Herbstkirmes im Jahr 2024 bereits an einen Unternehmer aus Leverkusen vergeben, musste aber nach einer Klage der Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) das Vergabeverfahren neu durchführen.

Auch beim erneuten Vergabeverfahren kam es zu einem Rechtsstreit. Eine Bewerberin war von der Stadt per Bescheid vom 20. Februar nicht zum Losentscheid zugelassen worden, weil sie die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht haben soll. Dagegen wehrte sie sich tags darauf mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln. Doch der wurde nun vom Gericht abgelehnt. Es teilte mit: „Die Stadt Köln darf das aktuelle Auswahlverfahren für die Deutzer Kirmes 2024 wie geplant fortführen.“

Zur Begründung erklärte das Gericht: „Nach summarischer Prüfung hat die Stadt Köln die Bewerbung der Antragstellerin zu Recht vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbung war nicht berücksichtigungsfähig, weil sie nicht den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Anforderungen entsprach. Ein Dokument war erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht worden. Ein Nachreichen von Unterlagen hatte die Stadt Köln jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.“

Gegen den Beschluss (Aktenzeichen: 1 L 306/24) können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheiden würde.

Rundschau abonnieren