Strafrechtlich ist der Mann für die gefährliche Körperverletzung nicht verantwortlich zu machen, denn die Gewalttat war die direkte Folge einer Psychose.
Nach jahrelangem Streit über Schulden wird ein Biohof-Pächter aus dem Rhein-Sieg-Kreis einen Betrag von 67.200 Euro an die Vorbesitzerfamilie zurückzahlen.