Einige Schwerverletzte17-Jährigen wird nach Messerangriff an Schule angeklagt

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Polizei und Rettungswagen sind an einer Schule im Einsatz.

Die Polizei sei nach eigenen Angaben per Notruf aus dem Schulsekretariat über den Messerangriff informiert worden.

An einem Gymnasium in Wuppertal wurden im Februar mehrere Schüler durch Messerstiche verletzt. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage.

Gut zwei Monate nach einem Messerangriff mit mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben. Ihm wird vierfacher versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Donnerstag mitteilte.

Nach früheren Angaben waren an dem Gymnasium am 22. April dieses Jahres vier Schüler durch Messerstiche verletzt worden, als der 17-Jähriger in einem Pausenraum plötzlich auf seine Mitschüler losgegangen sein soll. Drei weitere Schüler erlitten einen Schock. Der Verdächtige soll sich danach selbst mit dem Messer schwere Verletzungen zugefügt haben. Drei Schüler, darunter auch der 17-Jährige, lagen auf der Intensivstation.

Messerangriff eines 17-Jährigen an Wuppertaler Gymnasium: Schule hatte Amokalarm ausgelöst

Der mutmaßliche Täter ging selbst in die Oberstufe der Schule. Ein Lehrer sei durch laute Rufe aufmerksam geworden und zum Tatort gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft Ende Februar zu ihren ersten Erkenntnissen erklärt. Der Lehrer habe ihn beruhigen und entwaffnen können. Als er allerdings die Einsatzkräfte erblickt habe, soll er sie angegriffen haben. Der 17-Jährige sei ohne den Einsatz einer Schusswaffe überwältigt und festgenommen worden, hieß es damals.

Die Schule hatte Amokalarm ausgelöst. Die Polizei sei über einen Notruf aus dem Schulsekretariat informiert worden. Schwer bewaffnete Einsatzkräfte hatten die Schule daraufhin abgeriegelt und durchsucht.

Der 17-Jährige kam nach der Tat in Untersuchungshaft, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft fortdauern soll. Weitere Angaben zu der Tat und dem psychischen Gesundheitszustand des Angeschuldigten macht die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz des minderjährigen Angeschuldigten nicht. (dpa)

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